Allgemeine Geschäftsbedingungen 10-er, Halbjahres-/Jahreskarten

Mit dem Kauf einer 10-er, Halbjahres-/Jahreskarte erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hof Hahn GmbH an. Es gelten für den Erwerb der vorgenannten Karten die vorliegenden AGB in Ergänzung zu den allgemeinen AGB. Die jeweilige Verlängerung sowie jeder volle Kauf einer 10-er, Halbjahres-/ und Jahreskarte stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Annahme der Hof Hahn GmbH. Der Zutritt zur Therme unterliegt zusätzlich der Haus- und Badeordnung. Diese sind vor Ort an präsenter Stelle einsehbar. Stellen Sie sicher, dass Sie die Haus- und Badeordnung vor dem Betreten unserer Therme zur Kenntnis genommen haben.

 

§ 1 Gültigkeit und Zutritt

  1. Die Halbjahres- und Jahreskarte berechtigt den namentlich benannten Inhaber zum kostenfreien Eintritt in die Therme zu den üblichen Öffnungszeiten.
  2. Halbjahres- und Jahreskarte sind jeweils 6 Monate bzw. 1 Jahr ab Kaufdatum gültig. Sie sind nicht übertragbar.
  3. 10-er Karten sind ab Kaufdatum 3 Jahre gültig und berechtigen den Inhaber zu maximal 10 Eintritten in die Therme.

 

§ 2 Ausschlüsse

Grundsätzlich ist sowohl die Nutzung der Halbjahres-/Jahreskarte wie auch die Zehnerkarte an jedem Öffnungstag möglich. Bei langen Saunanächten oder anderen Events wird unter Umständen eine Zuzahlung für das erweiterte Leistungsspektrum erforderlich.

Bei behördlich angeordneten Schließungen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Hof Hahn GmbH fallen, besteht kein Anspruch auf (teilweise) Erstattung.

 

§ 3 Personenbezogene Daten

  1. Jeder Karteninhaber muss folgende Daten angeben: Vor- und Nachname, postalische Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und ggf. Lichtbild.
  2. Die Mitarbeiter der Hof Hahn GmbH sind berechtigt, bei Ausstellung der Karte die Vorlage eines gültigen Passdokumentes zu verlangen, um die angegebenen Daten zu überprüfen.

 

§ 4 Nutzung der Jahreskarten- und Zehnerkarten

  1. Die Karten bleiben jederzeit Eigentum der Hof Hahn GmbH.
  2. Die Halbjahres-/ und Jahreskarte sowie die 10-er-Karte sind bei jeder Nutzung vorzulegen. Fotokopien werden nicht akzeptiert.
  3. Die Halb-/ und Jahreskarten sind personengebunden und somit nicht übertragbar oder an Dritte weiterzugeben. Bei unzulässiger Weitergabe oder sonstigem Missbrauch der Karte steht der Hof Hahn GmbH ein fristloses außerordentliches Kündigungsrecht zu und die Karte kann umgehend ohne Anspruch auf Kompensation von einem Mitarbeiter der Hof Hahn GmbH eingezogen werden. Gleiches gilt bei wiederholt groben Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung.
  4. Kann die Karte beim Eintritt aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Vergessen nicht vorgezeigt werden, ist ein kostenfreier Eintritt in die Therme nicht möglich. Im Übrigen gelten bei Verlust oder Diebstahl die Regelungen gem. § 7 dieser Bedingungen

 

§ 5 Öffnungszeiten

Die Hof Hahn GmbH behält sich das Recht vor, die Öffnungs- und Schließzeiten der Therme nach eigenem Ermessen zu variieren, ohne diese jedoch erheblich zu verkürzen, sowie jegliche Teile-/ oder Bereiche von der Therme aus triftigem Grund, wie Sicherheitsgründen, baulichen oder organisatorischen Gründen, zu schließen, zu entfernen oder abzusagen.

 

§ 6 Kompensationsausschluss

Es ist nicht möglich, den Wert der Halbjahres-/Jahreskarte oder 10-er-Karte „anteilig oder komplett“ zurückzuerstatten, sollten Teile von der Therme aus baulichen oder organisatorischen Gründen und/oder Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen oder herausgenommen werden. Schadenersatzansprüche und/oder (Teil-)kompensation für solche Schließungen sind ausgeschlossen. Eine Rückgabe der Halbjahres-/Jahreskarte und 10-er-Karte ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Verlust, Diebstahl

  1. Der Verlust oder Diebstahl einer Halbjahres-/Jahreskarte oder 10-er-Karte muss umgehend der Hof Hahn GmbH gemeldet werden, um Missbrauch durch Dritte zu vermeiden. 
  2. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls stellt die Hof Hahn GmbH eine Ersatzkarte aus. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte werden 5,00 € berechnet.

 

§ 8 Datenschutzhinweis und Identitätskontrolle

  1. Die Hof Hahn GmbH verarbeitet die nach § 3 von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und –änderung und für den Fall des Verlusts auf Grundlage von Artikel 6 (I) (b) Datenschutzgrundverordnung. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben. Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragserfüllung nicht mehr benötigt werden, und dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Auf Verlangen wird die Hof Hahn GmbH als Verantwortliche Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erteilen. Ebenso erfolgt auf Verlangen eine Berichtigung, Bearbeitungseinschränkung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten. Bitte nutzen Sie hierfür die im Impressum genannten Kontaktdaten.
  2. Bei Kontrollen sind die Mitarbeiter der Hof Hahn GmbH berechtigt, sich vom Besitzer der Karte einen Ausweis mit Lichtbild zwecks Kontrolle der Inhaberschaft der auf ihn ausgestellten Karte vorlegen zu lassen.

 

§ 9 Anwendbares Recht, Kontakt

  1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften nach ausländischem Rechtsgrund bleiben hiervon unberührt. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
  3. Rückfragen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die Hof Hahn GmbH gerichtet werden:

    Hof Hahn GmbH, Europaring, 50170 Kerpen-Sindorf
    02273 989 710
    info@sauna-hof-hahn.de
    Sitz der Gesellschaft ist Kerpen, Amtsgericht Köln, HRB91408, Geschäftsführerin: Vanessa Becker-Köhnlein

 

§ 10 Sonstiges

Änderungen dieser AGB Die Hof Hahn GmbH behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ausschließlich aus triftigem Grund, wie Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder erheblichen Veränderungen der Marktgegebenheiten zu ändern. Halbjahres-/Jahreskarteninhaber werden über die Änderung der AGB über die in der AGB in § 3 angegebenen Kontaktdaten, vorzugsweise per Email, informiert. Ein Widerspruch gegen die Änderungen der AGB ist innerhalb einer Frist von 1 Monat durch Nachricht an die unter § 9 genannten Kontaktdaten möglich. Sofern kein fristgerechter Widerspruch erfolgt, gilt die Änderung als genehmigt und die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil.

 

Stand: 02/2021