Willkommen zurück

Wir freuen uns, liebe Gäste, dass wir Sie wieder bei uns begrüßen dürfen. Gesundheit und die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Hierfür haben wir ein Hygieneschutzkonzept erarbeitet, welches wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten. Es basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Saunabundes und beinhaltet selbstverständlich die Vorgaben des Landes NRW.

Zutritt, besucherzahl

  • Zutritt gewährt werden darf gem. aktueller Coronaschutzverordnung NRW nur Personen, die
    • geimpft sind: die vollständige Impfung (in der Regel 2 Stück) muss mindestens 14 Tage zurück liegen.
    • genesen sind: ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage, längstens jedoch 6 Monate alt sein darf
    • Die entsprechenden Dokumente sind jeweils mit Ausweisdokument vorzulegen.
    • oder einen max. 24h alten Zeit Test eines Testzentrums
  • Wenn Sie Erkältungssymptome haben oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer mit COVID 19 infizierten Person hatten, ist der Zutritt zum Hof Hahn untersagt. Mit Kauf Ihrer Eintrittskarte für unsere Wellnessanlage erklären Sie sich mit der Allgemeinen Haus- und Badeordnung sowie den hier aufgezählten Sondervorschriften in Bezug auf die Coronapandemie einverstanden.
  • Wir sind behördlich dazu verpflichtet, eine Registrierung aller Saunagäste mit den erforderlichen Daten vorzunehmen. Dies kann digital über die Luca-App erfolgen. Sollte dies technisch nicht möglich sein, steht Ihnen ein Datenblatt zur Kontaktverfolgung zur Verfügung. Dieses finden Sie auch auf unserer Homepage, so dass Sie es in Ruhe zu Hause ausdrucken, ausfüllen und zu Ihrem Besuch mitbringen können.
  • Die gleichzeitige Besucherzahl wird von uns begrenzt, so dass die Einhaltung der Abstandsregeln für Sie vereinfacht wird. Gerne können Sie vorab telefonisch unter 02273 / 9 89 70 über die aktuelle Auslastung Informationen einholen. Auf unserer Facebook-Seite erhalten Sie zeitnah Informationen, sollte sich unsere Anlage füllen.
  • Daneben gilt für jede Sauna und für jedes Becken eine Maximalanzahl der gleichzeitig im Becken befindlichen Gäste, die sich aus dem erforderlichen Mindestabstand ergibt.
  • Bitte beachten Sie insoweit die jeweiligen Aushänge und kontrollieren Sie auch selbst und in eigenem Interesse, ob der Zutritt noch möglich ist.

Mindestabstand und Mund-/Nasenschutzbedeckung

  • In allen Bereichen unserer Anlage muss der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden, sofern diese nicht im selben Hausstand leben.
  • Im Eingangsbereich und bis nach dem Umkleiden ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (medizinische Maske) verpflichtend. Sobald Sie den Thermenbereich betreten, besteht keine Maskenpflicht mehr. Bitte beachten Sie aber, dass eine Maskenpflicht für den Gastronomiebereich bis zum Tisch wieder gilt.

Saunabereich

  • Der Eisbrunnen und das Salz- und Honig-Peeling müssen aus hygienischen Gründen vorerst entfallen bzw. dürfen nicht genutzt werden. Ebenfalls dürfen keine Zusätze, wie Obst und Tee, verteilt werden.
  • Wir möchten alle Gäste dringend bitten, Sitz- und Liegeflächen vollflächig mit einem ausreichend großen Handtuch zu bedecken. Ferner bitten wir Sie, ein kleineres Handtuch mit in die Sauna zu nehmen. Sollten Sie während des Schwitzbades husten oder niesen müssen, nutzen Sie dieses Handtuch bitte.

besondere hygienevorschriften

  • Bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Desinfektionsspender und waschen Sie Ihre Hände oft und gründlich. Vermeiden Sie das Berühren von Kontaktflächen, wann immer es möglich ist. Und beachten Sie die Hust- und Niesetikette.
  • Zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden von unserem Personal bedarfsgerecht vorgenommen.
  • Das Badewasser wird durch die regelmäßige Chlorung ebenfalls stetig  desinfiziert.

 

Genießen Sie Ihren Aufenthalt!